VLB-Hinweise Covid-19
Mit der Änderung der Corona-Verordnungen des Bundes und der Länder Berlin und Brandenburg zum 2. Februar 2023 ist auch die Corona-ArbSchV vorzeitig außer Kraft gesetzt. Den gesetzlichen Bestimmungen und der weiterhin sinkenden Inzidenz in Berlin und Brandenburg entsprechend, werden auch die Hygieneregeln an der VLB angepasst.
Dies betrifft im Speziellen:
- Wegfall der Maskenpflicht in Fremdbüros und -labors
- Wegfall der Pflicht zur Einzelnutzung des Personenaufzugs
- Mobiles Arbeiten zu Hause ist weiterhin möglich.
- Für einzelne Veranstaltungen und Seminare werden ggf. gesonderte Informationen bereitgestellt.
Nichtdestotrotz empfehlen wir allen Mitarbeitern und Besuchern, im eigenen Interesse und auch als Schutz für die Anderen, weiterhin eine Maske zu tragen, wenn Sie mit vielen Menschen in beengten Räumen zusammen sind.
Diese Informationsseite wird bei Bedarf aktualisiert.
Kontakt
Gerhard Andreas Schreiber
Geschäftsleitung
Gerhard Andreas Schreiber
Geschäftsführer (CFO)
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