Version gültig ab 2.8.2024
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Die Anmeldung für eine Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen oder Veranstaltungen (im Folgenden: „Veranstaltung“) der Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) e.V., (im Folgenden VLB), muss schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars der VLB (per Brief, E-Mail, Fax oder online) erfolgen und innerhalb der ggf. in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist bei der VLB eingehen.
Bei begrenzter Teilnehmerzahl unserer Veranstaltungen berücksichtigen wir Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der VLB. Die Anmeldung ist ein verbindlicher Vertrag. Vertragsschließende/-r ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin. Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmers/der Teilnehmerin durch einen Dritten, so ist der anmeldende Dritte Vertragschließender. Die Annahme wird durch eine Bestätigung der Anmeldung durch die VLB schriftlich erklärt.
§ 2 Entgelt/Fälligkeit
Der/Die Vertragschließende nach Ziffer 1 hat das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Veranstaltung gemäß Rechnungslegung durch die VLB mit Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu begleichen.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin als Vertragschließende/-r haftet für die Zahlung des Entgelts auch dann, wenn das Entgelt durch einen Dritten (z.B. Arbeitgeber) geleistet werden soll. Bei Nichtzahlung des Entgeltes kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ist der Teilnehmer mit der Bezahlung des Entgeltes im Rückstand und muss gemahnt werden, werden Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro je Mahnung fällig.
§ 3 Veranstaltungsort
Die Veranstaltungen finden in den Räumen der VLB statt, soweit in der Bestätigung durch die VLB kein anderer Ort genannt ist.
§ 4 Widerruf/Kündigung des Vertrages
Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin kann – unbeschadet eventueller gesetzlicher Widerrufsrechte – seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen formlos durch ausdrückliche Erklärung widerrufen, sofern die Leistungen der VLB zu diesem Zeitpunkt nicht bereits in Anspruch genommen worden sind. Vorzeitig gezahlte Gebühren werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet.
Stornogebühren richten sich nach jeweiligen Anmeldeunterlagen bzw Vertragsunterlagen. Sollten diese bei der jeweiligen Veranstaltung nicht anders definiert sein, gelten bei Absagen die folgenden Regelungen:
4.1 Teilnehmer:
- Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: volle Erstattung abzüglich 90 € Bearbeitungsgebühr
- 14 Tage bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Erstattung abzüglich 30 % Einbehalt
- ab 4 Tagen vor Veranstaltungsbeginn und bei Nicht-Erscheinen: der volle Teilnehmerpreis wird fällig
- Namensänderungen sind jederzeit möglich
4.2 Aussteller & Sponsoren:
- bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% des Sponsoringspreises
- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Sponsoringspreises
- bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40% des Sponsoringspreises
- weniger als 15 Tage oder Nichterscheinen: 100% des Sponsoringspreises
- Namensänderungen sind jederzeit möglich
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt unberührt. Im Fall einer wirksamen außerordentlichen Kündigung durch den Teilnehmer hat dieser nur den Anteil des Entgeltes zu entrichten, der dem Wert der bereits erbrachten Leistungen des Veranstalters entspricht.
§ 5 Änderung und Absage von Veranstaltungen
Die VLB hat das Recht, eine Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen abzusagen oder zu verschieben, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird hierüber unter den in seiner/ihrer Anmeldung genannten Kontaktdaten benachrichtigt. Im Falle der Absage wird ein bereits bezahltes Teilnahmeentgelt zurückerstattet. Gleiches gilt für den Fall, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin an dem neuen Termin nicht teilnehmen kann. Anderweitige Ansprüche seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin sind ausgeschlossen. Die VLB behält sich vor, Dozenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern. Der/Die Vertragschließende kann daraus keine Ansprüche, z. B. auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Entgelts, ableiten.
§ 6 Datenschutz
Durch Abschluss dieses Vertrages erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die VLB die persönlichen Daten – zu denen Name, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Lehrgangsdaten und Zahlungsinformationen gehören – erfassen, speichern und für Informationszwecke im Rahmen der Veranstaltung nutzen darf. Die persönlichen Daten werden nur zur Abwicklung des Lehrgangsbetriebes genutzt.
Die VLB achtet die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer und erhebt, verarbeitet und nutzt Daten nur nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Erfüllung des Vertragszwecks und nur im erforderlichen Umfang. Alle Mitarbeiter der VLB sind zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. Dem Teilnehmer werden auf Verlangen die zu seiner Person erfassten personenbezogenen Daten mitgeteilt.
Ergänzend gilt unsere Datenschutzerklärung.
§ 7 Urheberrecht / Ton- und Filmaufnahmen
Das von der VLB zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt; eine Vervielfältigung, auch auszugsweise, oder sonstige Verbreitung ist unzulässig.
Das Anfertigen und/oder Verbreiten von Ton- oder Videoaufzeichnungen von unseren Veranstaltungen ist ausdrücklich nicht gestattet.
§ 8 Haftung
Die VLB haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der VLB oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der VLB beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer so genannten Kardinalpflicht (das heißt, einer vertraglichen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der/die Vertragschließende regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beruhen.
§ 9 Anwendbares Recht
Auf die Geschäftsbeziehung zwischen der VLB und ihren Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des zwischen der VLB und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin geschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Vertragsregelungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).